Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tepotinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 1. September 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Tepotinib aufgenommen. Damit ist Tepotinib Teil der Regelungen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der vorliegende Text enthält zudem weitere, in derselben Ausgabe bekanntgemachte Beschlüsse zu anderen Wirkstoffen, darunter Brivaracetam, Lorlatinib und Vedolizumab, die ebenfalls am 1. September 2022 in Kraft traten. Inhaltlich geht es bei allen…