Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Vedolizumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 1. September 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurde der Wirkstoff Vedolizumab als Beschluss zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist über die Website des G-BA abrufbar. Der vorliegende Text nennt zudem weitere am gleichen Sitzungstag beschlossene Ergänzungen der Anlage XII zu Brivaracetam, Lorlatinib und Tepotinib. Insgesamt handelt es sich um eine formale Bekanntmachung der KBV im Deutschen Ärzteblatt, die die Aufnahme neuer Wirkstoffe…