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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Brivaracetam – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
594798
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 1. September 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurde Brivaracetam als Wirkstoff zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V ergänzt. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Der Text nennt außerdem, dass der Beschluss auf der Website des G-BA abrufbar ist. Inhaltlich handelt es sich um eine formale Bekanntmachung der Aufnahme in die Richtlinie, ohne weitergehende Angaben zu Indikation, Studienergebnissen oder Bewertung im vorliegenden Ausschnitt.
Schlagworte
Arzneimittel
Kardiologie
Neurologie
Onkologie
Urologie
Deutsches Ärzteblatt