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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundestag hat die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB beschlossen. Künftig dürfen Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Zugleich sollen Urteile gegen Betroffene seit dem 3. Oktober 1990 aufgehoben werden, darunter auch frühere Verurteilungen wie die der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Die Regierung begründet den Schritt mit dem Recht von Frauen auf Selbstbestimmung und mit einem zeitgemäßen Informationsrecht für medizinisches Fachpersonal. Bundesjustizminister Buschmann bezeichnete die alte Regel…