Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 596. Sitzung am 15. Juni 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) – Deutsches Ärzt…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15. Juni 2022 ändert den EBM in mehreren Schritten zum 1. Juli, 1. Oktober 2022 und teilweise rückwirkend zum 1. April 2022. Schwerpunkt ist die Aktualisierung der mikrobiologischen Diagnostik an den Stand von Wissenschaft und Technik: Wirkstoffbezüge wurden entfernt, neue bzw. präzisierte Leistungen für den direkten Erregernachweis, Antikörper- und Nukleinsäurediagnostik aufgenommen sowie zahlreiche Abrechnungsregeln, Höchstwerte und Ausschlüsse festgelegt. Dazu gehören u. a. neue Positionen für Nachweise bei immundefizienten Patienten, für akute respiratorische, gast…