Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Evolocumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text berichtet über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Juni 2022 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII der Richtlinie wurde der Wirkstoff Evolocumab ergänzt. Damit ist Evolocumab Teil der Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im selben Dokument werden außerdem weitere Beschlüsse zu anderen Wirkstoffen genannt, darunter Diroximelfumarat, Idecabtagen vicleucel und Ozanimod, die ebenfalls in Anlage XII aufgenommen wurden. Inhaltli…