Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Pralsetinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16. Juni 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie und ergänzte in Anlage XII den Wirkstoff Pralsetinib. Damit wurde Pralsetinib in die Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im Text sind außerdem weitere gleichartige Beschlüsse vom 16. Juni 2022 genannt, unter anderem zu Ripretinib, Tofacitinib und Zanubrutinib, die ebenfalls in Anlage XII aufgenommen wurden. Inhaltlich steht der formale Beschlusscharakter im Vo…