Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Zanubrutinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16. Juni 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde Zanubrutinib als Wirkstoff aufgenommen. Der Beschluss betrifft die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V und ist Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Inkrafttreten am selben Tag ist Zanubrutinib damit in die Richtlinie integriert und auf die im Beschluss festgelegte Weise verordnungsrelevant. Der Text verweist darauf, dass der Beschluss auf der Website des G-BA abrufbar ist. Im selben Bekanntmachungsteil werden außerdem weitere Beschlüsse zu…