Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Ripretinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Juni 2022 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII werden Wirkstoffe der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ergänzt, darunter Ripretinib; im gleichen Heft werden auch Pralsetinib, Tofacitinib und Zanubrutinib genannt. Der Beschluss trat am Tag der Sitzung in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Inhaltlich handelt es sich damit um eine formale Bekanntmachung zur Aufnahme des Wirkstoffs in die Richtlinie der vertragsärztlichen Versorgung, nicht um eine ausführliche klinische Bewertung im Text selbst.