Surveillanceverordnung: Mehr Sequenzierungen, weniger Geld – Deutsches Ärzteblatt
lau · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel beschreibt die geplante Verlängerung der Coronavirus-Surveillanceverordnung bis 31. Juli 2023. Ziel ist es, SARS-CoV-2-Varianten durch mehr Genomsequenzierungen früher zu erkennen. Dafür werden die Schwellenwerte angepasst: Bei bis zu 50.000 Neuinfektionen in der Vorwoche sollen 10 Prozent der positiven Proben sequenziert werden, bei bis zu 250.000 Fällen 5 Prozent, bei bis zu 500.000 Fällen 2 Prozent und darüber hinaus 1 Prozent. Neu ist zudem, dass bei der Meldung an das Robert Koch-Institut der konkrete epidemiologische Anlass der Sequenzierung verpflichtend angegeben werden soll. Gleichzeitig wir…