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Surveillanceverordnung: Mehr Sequenzierungen, weniger Geld – Deutsches Ärzteblatt

lau · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
595204
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
lau
Ausgabe
Heft 25 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-06-24 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Artikel beschreibt die geplante Verlängerung der Coronavirus-Surveillanceverordnung bis 31. Juli 2023. Ziel ist es, SARS-CoV-2-Varianten durch mehr Genomsequenzierungen früher zu erkennen. Dafür werden die Schwellenwerte angepasst: Bei bis zu 50.000 Neuinfektionen in der Vorwoche sollen 10 Prozent der positiven Proben sequenziert werden, bei bis zu 250.000 Fällen 5 Prozent, bei bis zu 500.000 Fällen 2 Prozent und darüber hinaus 1 Prozent. Neu ist zudem, dass bei der Meldung an das Robert Koch-Institut der konkrete epidemiologische Anlass der Sequenzierung verpflichtend angegeben werden soll. Gleichzeitig wir…

Schlagworte

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