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Verordnung: Nagelspangenbehandlung ab Juli als Heilmittel – Deutsches Ärzteblatt

Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
595237
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Hillienhof, A.
Ausgabe
Heft 25 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-06-24 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Ab dem 1. Juli kann die Behandlung eingewachsener Zehennägel mit Nagelkorrekturspangen als Heilmittel verordnet werden. Grundlage ist die im Februar angepasste Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Voraussetzung ist ein Unguis incarnatus (ICD-10 L60.0) in Stadium 1, 2 oder 3 an den unteren Extremitäten. Verordnet wird die Behandlung auf Formular 13 unter „Podologische Therapie“. Die Versorgung darf neben Ärztinnen und Ärzten auch von Podologinnen und Podologen durchgeführt werden. Zu ihren Aufgaben zählen die Fertigung und Anpassung der Nagelspange, das Anlegen, Nachregulieren und Entfernen sow…

Schlagworte

Schwangerschaft Infektion Geburt Beratung Diagnostik Ärztinnen Geburtshilfe Gynäkologie Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt