Verordnung: Nagelspangenbehandlung ab Juli als Heilmittel – Deutsches Ärzteblatt
Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem 1. Juli kann die Behandlung eingewachsener Zehennägel mit Nagelkorrekturspangen als Heilmittel verordnet werden. Grundlage ist die im Februar angepasste Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Voraussetzung ist ein Unguis incarnatus (ICD-10 L60.0) in Stadium 1, 2 oder 3 an den unteren Extremitäten. Verordnet wird die Behandlung auf Formular 13 unter „Podologische Therapie“. Die Versorgung darf neben Ärztinnen und Ärzten auch von Podologinnen und Podologen durchgeführt werden. Zu ihren Aufgaben zählen die Fertigung und Anpassung der Nagelspange, das Anlegen, Nachregulieren und Entfernen sow…