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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht im Gesundheitswesen für verfassungsgemäß erklärt und Verfassungsbeschwerden von rund 50 Personen zurückgewiesen. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in Heimen, Krankenhäusern und Arztpraxen. Das Gericht betonte, der Gesetzgeber habe dem Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion Vorrang vor einer vollständig freien Impfentscheidung einräumen dürfen. Trotz hoher Eingriffsintensität seien die Grundrechte der Betroffenen letztlich angemessen berücksichtigt worden. Die Impfpflicht verfolge einen legitimen Zweck, sei zur Erreichung…