17. Änderung der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über eine 17. Änderungsvereinbarung zur Finanzierung und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur. Kernaussage ist ein einmalig abrechenbarer Kartenterminal-Zuschlag für Vertragsarztpraxen, die vor dem 1. Oktober 2022 an die TI angeschlossen wurden und Anspruch auf eine Erstausstattungspauschale haben. Die Höhe des Zuschlags staffelt sich nach Praxisgröße: bis 3 Ärzte 35,46 Euro, über 3 bis 6 Ärzte 66,28 Euro, über 6 Ärzte 97,10 Euro. Maßgeblich ist die Praxisgröße zum Auszahlungszeitpunkt. Die Regelung gilt ab 1. April 2022. Zudem enthält de…