8. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a SGB V (Rahmenvertrag Entlassmana…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 8. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement konkretisiert das Vorgehen beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die Anschlussversorgung. Wesentliche Anpassung ist die Einbindung neuer Versorgungsleistungen und Regelungen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie die Verschiebung von Verweisen auf geänderte Rechtsgrundlagen. Krankenhäuser müssen die Krankenkasse frühzeitig in das Entlassmanagement einbeziehen, wenn absehbar ist, dass eine nahtlose Überleitung nicht möglich ist und stattdessen Übergangspflege nach § 39e SGB V erforderlich wird. Dann sind die relevanten In…