Änderungen der Vereinbarung über ärztliche Leistungen und deren Vergütung im Zusammenhang mit vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis nach § 139e Absatz 1 SGB V aufgenommenen d…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über Änderungen der Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zur Abrechnung ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Für vorläufig zur Erprobung aufgenommene DiGA werden bestimmte ärztliche Leistungen als gesondert abrechnungsfähig festgelegt, sofern sie vom BfArM als erforderlich bestimmt wurden und nicht bereits im EBM enthalten sind. Genannt werden insbesondere eine Pauschale für Verlaufskontrolle und Individualisierung (86700) sowie eine befristete Pauschale für die Erstverordnung von DiGA für Kinder und Juge…