Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur neuropsychologischen Diagnostik und Therapie (Qualitätssicherungsvereinbarung NT) vom 1. Juli 2022 – Deut…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Qualitätssicherungsvereinbarung NT regelt seit dem 1. Juli 2022 die Qualitätssicherung für neuropsychologische Diagnostik und Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Ziel ist es, die Qualität der Leistungen nach Nr. 19 der Anlage I der MVV-RL bzw. nach Abschnitt 30.11 EBM zu sichern. Voraussetzung für Durchführung und Abrechnung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Kern der Vereinbarung ist die Überprüfung der Dokumentation: Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Unterlagen vollständig und nachvollziehbar führen und auf Verlangen vorlegen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können stichprob…