Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Leistungserbringer mit Wirkung zum 31. März 2022 (Vorgaben KBV-LE) zur Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 2021 in…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vorgaben der KBV konkretisieren für die Coronavirus-Testverordnung vom 29. März 2022 die Registrierung, Beauftragung, Abrechnung und Dokumentation von Testleistungen. Voraussetzung für die Vergütung ist in der Regel eine Registrierung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung; Mitglieder mit Betriebsstättennummer und vertragsärztlicher Zulassung sind teilweise ausgenommen. Je nach Leistungserbringer gelten unterschiedliche Abrechnungsbefugnisse für Nukleinsäurenachweise, Labor-Antigentests, PoC-Antigen-Tests, Antigen-Tests zur Eigenanwendung sowie weitere Leistungen. Beauftragte Dritte des Öffentliche…