Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Erfüllung der Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen mit Wirkung zum 31. März 2022 (Vorgaben KBV-KV) zur Coronavirus…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält die KBV-Vorgaben zur Coronavirus-Testverordnung in der Fassung vom 29. März 2022 und regelt vor allem Registrierung, Beauftragung, Abrechnung und Dokumentation von Testleistungen. Voraussetzung für die Abrechnung ist grundsätzlich die Registrierung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung; bereits registrierte Vertragsärzte mit Betriebsstättennummer benötigen diese meist nicht erneut. Je nach Leistungserbringer werden unterschiedliche abrechenbare Leistungen festgelegt, etwa Nukleinsäurenachweise, Labor-Antigentests, PoC-Antigen-Tests, Antigen-Tests zur Eigenanwendung sowie weitere Leist…