Änderung der Befristeten Ausführungsvereinbarung zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach nur telefonischer Anamnese aufgrund von Regelungen des Gemeinsamen Bun…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über eine Änderung der befristeten Ausführungsvereinbarung zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese im Zusammenhang mit Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu SARS-CoV-2. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband vereinbaren, dass in Artikel 5 das bisherige Enddatum 31.03.2022 auf den 31.05.2022 verlängert wird. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 01.04.2022. Damit wird die Möglichkeit, Arbeitsunfähigkeiten unter den festgelegten Bedingungen telefonisch zu bescheinigen, für einen weiteren Zeitraum aufrechterhalten. Der Text en…