Richtlinie zum Empfängerschutz bei der Lebendorganspende gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. c) und Nr. 7 TPG (RL BÄK Empfängerschutz Lebendorganspende) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über die von der Bundesärztekammer beschlossene und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigte Richtlinie zum Empfängerschutz bei der Lebendorganspende gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c) und Nr. 7 TPG. Grundlage war die Empfehlung der Ständigen Kommission Organtransplantation. Ziel der Richtlinie ist es, den Schutz von Organempfängern bei Lebendspenden zu stärken und die dafür geltenden Anforderungen verbindlich festzulegen. Die Richtlinie wurde am 17.02.2022 vom BMG zugestimmt und trat am 30.04.2022 in Kraft. Sie ist zusammen mit der Begründung auf der Website der Bundesärztekamm…