Rechtsreport: Durchgangsarzt haftet gegenüber Unfallversicherungsträger – Deutsches Ärzteblatt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass ein Durchgangsarzt gegenüber dem Unfallversicherungsträger im Rahmen des Innenregresses haftet, wenn ihm bei der Behandlung ein Fehler unterläuft. Im konkreten Fall lag ein unvertretbarer Diagnoseirrtum vor: Auf dem vom Durchgangsarzt zu beurteilenden Röntgenbild war ein erkennbarer Knochendefekt vorhanden, der nicht erkannt wurde. Nach Auffassung des Gerichts ist das Verhältnis zwischen Durchgangsärzten und Unfallversicherungsträgern als öffentlich-rechtliches, schuldrechtsähnliches Leistungsverhältnis zu verstehen; deshalb ist § 280 Abs. 1 BGB analog anwendbar. Der Ve…