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Rechtsreport: Durchgangsarzt haftet gegenüber Unfallversicherungsträger – Deutsches Ärzteblatt

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
595768
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 16 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-04-22 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass ein Durchgangsarzt gegenüber dem Unfallversicherungsträger im Rahmen des Innenregresses haftet, wenn ihm bei der Behandlung ein Fehler unterläuft. Im konkreten Fall lag ein unvertretbarer Diagnoseirrtum vor: Auf dem vom Durchgangsarzt zu beurteilenden Röntgenbild war ein erkennbarer Knochendefekt vorhanden, der nicht erkannt wurde. Nach Auffassung des Gerichts ist das Verhältnis zwischen Durchgangsärzten und Unfallversicherungsträgern als öffentlich-rechtliches, schuldrechtsähnliches Leistungsverhältnis zu verstehen; deshalb ist § 280 Abs. 1 BGB analog anwendbar. Der Ve…

Schlagworte

Berlin Ärzte Datenbanken Applikationsformen Behandlungsfehler Apotheker Ärztinnen Aerzte Dokumentation Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt