Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vereinbarung regelt Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz im vertragsärztlichen Bereich und ist seit 1.4.2022 in Kraft. Ziel ist eine sichere, leitliniengerechte Versorgung durch ein ärztliches telemedizinisches Zentrum (TMZ) in Zusammenarbeit mit dem primär behandelnden Arzt (PBA). Telemonitoring ist nur bei Patienten mit Herzinsuffizienz NYHA II oder III und Ejektionsfraktion < 40 % möglich, wenn zusätzlich entweder ein implantiertes kardiales Aggregat (ICD, CRT-P, CRT-D) vorliegt oder im Vorjahr eine stationäre Behandlung wegen kardialer Dekompensation erfolgte. Vorausse…