Spontanmeldesystem von Arzneimittelnebenwirkungen: Datenmenge noch unzureichend – Deutsches Ärzteblatt
Spielberg, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spontanmeldungen zu Arzneimittelnebenwirkungen sind ein zentrales Instrument der Arzneimittelsicherheit, werden in Deutschland aber offenbar noch nicht ausreichend genutzt. Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, bereits den bloßen Verdacht auf eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) zu melden; diese leitet die Fälle anonym an BfArM bzw. PEI weiter. Auch Patientinnen und Patienten sowie Angehörige anderer Gesundheitsberufe können UAW direkt an die Behörden melden. Die Hürden sind bewusst niedrig, da Meldungen vor allem zur Früherke…