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Spontanmeldesystem von Arzneimittelnebenwirkungen: Datenmenge noch unzureichend – Deutsches Ärzteblatt

Spielberg, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
595849
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Spielberg, P.
Ausgabe
Heft 15 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-04-15 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Spontanmeldungen zu Arzneimittelnebenwirkungen sind ein zentrales Instrument der Arzneimittelsicherheit, werden in Deutschland aber offenbar noch nicht ausreichend genutzt. Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, bereits den bloßen Verdacht auf eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) zu melden; diese leitet die Fälle anonym an BfArM bzw. PEI weiter. Auch Patientinnen und Patienten sowie Angehörige anderer Gesundheitsberufe können UAW direkt an die Behörden melden. Die Hürden sind bewusst niedrig, da Meldungen vor allem zur Früherke…

Schlagworte

Ärzte Ärztinnen Arzneimittel Deutschland Apotheker Angehörige Berufsordnung Arzneimittelkommission Medizinprodukte Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Gesetz Deutsches Ärzteblatt