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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Daratumumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
595903
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 18. März 2022 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII zu Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Für Daratumumab wurde die Nutzenbewertung in die Richtlinie aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im selben Bekanntmachungsteil werden außerdem weitere Beschlüsse zu Dapagliflozin, Lumacaftor/Ivacaftor und Ravulizumab erwähnt, die ebenfalls am 18. März 2022 in Kraft traten. Die Beschlüsse sind auf der Website des G-BA abrufbar.
Schlagworte
Arzneimittel
Kardiologie
Neurologie
Onkologie
Urologie
Deutsches Ärzteblatt