Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Ravulizumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 18. März 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII. Damit wurde der Wirkstoff Ravulizumab in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im vorliegenden Text werden außerdem weitere, ebenfalls am 18. März 2022 beschlossene Ergänzungen der Richtlinie genannt: Dapagliflozin, Daratumumab sowie die Wirkstoffkombination Lumacaftor/Ivacaftor. Alle Beschlüsse beziehen sich auf die vertragsärztliche Versorgung und sind auf der Website des…