Gemeinsamer Bundesausschuss: Telefonische Krankschreibung bis Ende Mai möglich – Deutsches Ärzteblatt
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten bis zum 31. Mai 2022 verlängert; sie gilt ab 1. April. Patientinnen und Patienten können weiterhin nach eingehender telefonischer Befragung durch die Hausarztpraxis bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage bleibt möglich. Der G-BA begründet die Maßnahme mit dem Ziel, Kontakte in Arztpraxen zu reduzieren und damit Patienten sowie Personal zu schützen. Unabhängig davon ist eine Krankschreibung per Videosprechstunde weiterhin mögli…