Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Bimekizumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 3. März 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) und ergänzte den Wirkstoff Bimekizumab in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel nach § 35a SGB V. Der Beschluss trat ebenfalls am 3. März 2022 in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im vorliegenden Text werden außerdem weitere, parallel beschlossene Ergänzungen der Anlage XII genannt, darunter Odevixibat, Roxadustat und Tafasitamab, jeweils mit Inkrafttreten am selben Tag. Inhaltlich handelt es sich um eine formale Bekanntmachung, nicht um eine ausführliche…