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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Roxadustat – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
596062
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 3. März 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurde der Wirkstoff Roxadustat – wie auch weitere neue Wirkstoffe – in die Regelungen zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aufgenommen. Damit ist Roxadustat Teil der vertragsärztlichen Verordnungsvorgaben. Der Beschluss trat unmittelbar am 3. März 2022 in Kraft und ist über die Website des G-BA abrufbar. Der Text selbst enthält keine nähere inhaltliche Bewertung des Nutzens, sondern dokumentiert lediglich die formale Ergänzung der Richtlinie.
Schlagworte
Arzneimittel
Kardiologie
Neurologie
Onkologie
Urologie
Deutsches Ärzteblatt