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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tafasitamab – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
596063
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-03-25 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. März 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII um den Wirkstoff Tafasitamab zu ergänzen. Damit wurde Tafasitamab in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss gilt seit dem Tag der Beschlussfassung und ist Teil der vertragsärztlichen Arzneimittelversorgung. Der Text nennt keine weiteren Details zu Indikation, Ergebnis der Nutzenbewertung oder zur konkreten Verordnungsregelung, verweist jedoch auf den Abruf des vollständigen Beschlusses über die Website des G-BA.

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt