Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tafasitamab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. März 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII um den Wirkstoff Tafasitamab zu ergänzen. Damit wurde Tafasitamab in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss gilt seit dem Tag der Beschlussfassung und ist Teil der vertragsärztlichen Arzneimittelversorgung. Der Text nennt keine weiteren Details zu Indikation, Ergebnis der Nutzenbewertung oder zur konkreten Verordnungsregelung, verweist jedoch auf den Abruf des vollständigen Beschlusses über die Website des G-BA.