Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tofacitinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 3. März 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Tofacitinib in die Regelungen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der Text enthält außerdem weitere Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, darunter eine Neufassung der Anlage IV zur Förderung der Weiterbildung nach § 75a SGB V, die am 1. März 2022 in Kraft trat. Zudem wird ein Beschluss des Bewertungsausschusses zur Fra…