Schwangerschaftsabbruch: Kabinett beschließt Abschaffung von § 219 a – Deutsches Ärzteblatt
dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat die Abschaffung von § 219a StGB auf den Weg gebracht. Der Paragraf verbietet bislang die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche und führt dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nur eingeschränkt über Abbruchmethoden informieren dürfen, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung zu riskieren. Bundesjustizminister Marco Buschmann bezeichnete dies als untragbaren Zustand und betonte, es gehe nicht um Werbung, sondern um sachliche Information. Bundesfrauenministerin Anne Spiegel begrüßte den Schritt als überfällig und verwies auf die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Der Gesetzentwurf mu…