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Schwangerschaftsabbruch: Kabinett beschließt Abschaffung von § 219 a – Deutsches Ärzteblatt

dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
596118
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
dpa
Ausgabe
Heft 11 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-03-18 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat die Abschaffung von § 219a StGB auf den Weg gebracht. Der Paragraf verbietet bislang die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche und führt dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nur eingeschränkt über Abbruchmethoden informieren dürfen, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung zu riskieren. Bundesjustizminister Marco Buschmann bezeichnete dies als untragbaren Zustand und betonte, es gehe nicht um Werbung, sondern um sachliche Information. Bundesfrauenministerin Anne Spiegel begrüßte den Schritt als überfällig und verwies auf die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Der Gesetzentwurf mu…

Schlagworte

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