CareLit Fachartikel

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Icosapent-Ethyl – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 09 · S. 1 bis 1

Dokument
596297
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 09 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-03-04 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V enthält, wurde der Wirkstoff Icosapent-Ethyl ergänzt. Der Beschluss wurde am 17. Februar 2022 gefasst und trat am selben Tag in Kraft; als Fundstelle wird die G-BA-Website genannt. Im gleichen Textauszug finden sich außerdem weitere Bekanntmachungen, darunter eine Änderung zur Delegations-Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband sowie ein weiterer G-BA-Beschluss zu Dapa…

Schlagworte

Berlin Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt