Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Icosapent-Ethyl – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V enthält, wurde der Wirkstoff Icosapent-Ethyl ergänzt. Der Beschluss wurde am 17. Februar 2022 gefasst und trat am selben Tag in Kraft; als Fundstelle wird die G-BA-Website genannt. Im gleichen Textauszug finden sich außerdem weitere Bekanntmachungen, darunter eine Änderung zur Delegations-Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband sowie ein weiterer G-BA-Beschluss zu Dapa…