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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Tofacitinib – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 09 · S. 1 bis 1

Dokument
596303
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 09 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-03-04 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Februar 2022 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII der Richtlinie, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V enthält, wurde der Wirkstoff Tofacitinib ergänzt. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im abgebildeten Seitenkontext wird außerdem auf weitere Bekanntgaben derselben Ausgabe hingewiesen, darunter Beschlüsse zu Tirbanibulin und Upadacitinib sowie der Hinweis, dass Bekanntgaben online heruntergeladen werden können.

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt