CareLit Fachartikel

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Upadacitinib – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 09 · S. 1 bis 1

Dokument
596304
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 09 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-03-04 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17. Februar 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Upadacitinib aufgenommen. Damit wird der Beschluss zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V in die Richtlinie der vertragsärztlichen Versorgung integriert. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der Text enthält keine weiteren Angaben zu Indikation, Patientengruppe oder Ergebnissen der Nutzenbewertung, sondern dokumentiert vor allem die formale Richtlinienänderung.

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt