Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Upadacitinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17. Februar 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Upadacitinib aufgenommen. Damit wird der Beschluss zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V in die Richtlinie der vertragsärztlichen Versorgung integriert. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der Text enthält keine weiteren Angaben zu Indikation, Patientengruppe oder Ergebnissen der Nutzenbewertung, sondern dokumentiert vor allem die formale Richtlinienänderung.