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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Tirbanibulin – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 09 · S. 1 bis 1

Dokument
596305
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 09 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-03-04 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17. Februar 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII. Damit wurde der Wirkstoff Tirbanibulin in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss gilt für die vertragsärztliche Versorgung und trat am selben Tag in Kraft. Im Text wird zudem auf den Abruf des Beschlusses über die Website des G-BA hingewiesen. Eine weitere Bekanntgabe im gleichen Ausschnitt nennt auch Tofacitinib; außerdem wird am Seitenende ein separater Beschluss zu Upadacitinib erwähnt. Inhaltlich…

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt