Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Tirbanibulin – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17. Februar 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII. Damit wurde der Wirkstoff Tirbanibulin in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss gilt für die vertragsärztliche Versorgung und trat am selben Tag in Kraft. Im Text wird zudem auf den Abruf des Beschlusses über die Website des G-BA hingewiesen. Eine weitere Bekanntgabe im gleichen Ausschnitt nennt auch Tofacitinib; außerdem wird am Seitenende ein separater Beschluss zu Upadacitinib erwähnt. Inhaltlich…