Empfehlungen der Gemeinsamen Koordinierungsstelle der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte zu Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen gemäß § 135c SG…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 08 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag dokumentiert die Bewertungen der Gemeinsamen Koordinierungsstelle von Bundesärztekammer und Verband der Leitenden Krankenhausärzte zu Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen nach § 135c SGB V. Ausgangspunkt ist die gesetzliche Vorgabe, dass Zielvereinbarungen keine finanziellen Anreize für einzelne Leistungen, Leistungsmengen oder vergleichbare Messgrößen enthalten dürfen, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen zu sichern. Die Koordinierungsstelle bewertet konkrete Vertragsklauseln anonymisiert anhand dieser Vorgaben und einer „Faustregel“: Ökonomisches Denken ist akzeptabel, solange es der…