Neue Testverordnung: PCR-Test nur noch nach positivem Antigenschnelltest – Deutsches Ärzteblatt
Richter-Kuhlmann, E.; Maybaum, T.; dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text berichtet über die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums: Ein kostenloser PCR-Test soll künftig in der Regel erst nach einem positiven Antigenschnelltest möglich sein. Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App reicht dafür nicht mehr aus. Nach einem positiven Schnelltest bleibt der Anspruch auf eine PCR-Nachtestung bestehen; für das Freitesten aus Isolation oder Quarantäne genügt der Antigenschnelltest. Begründet wird die Neuregelung mit knappen PCR-Kapazitäten, weshalb Tests gezielter bei Risikopatienten sowie in vulnerablen, medizinischen und pflegerischen Bereichen eingesetzt werden so…