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Neue Testverordnung: PCR-Test nur noch nach positivem Antigenschnelltest – Deutsches Ärzteblatt

Richter-Kuhlmann, E.; Maybaum, T.; dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 07 · S. 1 bis 1

Dokument
596412
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Richter-Kuhlmann, E.; Maybaum, T.; dpa
Ausgabe
Heft 07 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-02-18 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text berichtet über die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums: Ein kostenloser PCR-Test soll künftig in der Regel erst nach einem positiven Antigenschnelltest möglich sein. Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App reicht dafür nicht mehr aus. Nach einem positiven Schnelltest bleibt der Anspruch auf eine PCR-Nachtestung bestehen; für das Freitesten aus Isolation oder Quarantäne genügt der Antigenschnelltest. Begründet wird die Neuregelung mit knappen PCR-Kapazitäten, weshalb Tests gezielter bei Risikopatienten sowie in vulnerablen, medizinischen und pflegerischen Bereichen eingesetzt werden so…

Schlagworte

Deutschland Depression Ärzte Kardiologie Krankenhaus Neurologie Infektion Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt