Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft – im Folgenden…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text beschreibt Änderungen der Vereinbarung zur Förderung der ärztlichen Weiterbildung nach § 75a SGB V zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und DKG. Kernpunkt ist die Neufassung der Förderregeln für weitere Facharztgruppen, um die ambulante Versorgung regional bedarfsgerechter zu sichern. Die bundesweit förderfähige Zahl weiterbildungsgeförderter Stellen in diesen Fächern wird auf maximal 2.000 begrenzt; mindestens 250 Stellen sollen für die Kinder- und Jugendmedizin reserviert werden. Förderfähig sind Vollzeitstellen und Teilzeitstellen ab mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit, sofern die Weiterbildu…