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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Selumetinib – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 07 · S. 1 bis 1

Dokument
596453
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 07 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-02-18 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text enthält zwei Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Zum einen wird die Anlage XII um den Wirkstoff Selumetinib ergänzt. Der Beschluss wurde am 3. Februar 2022 gefasst und trat an diesem Tag in Kraft. Zum anderen wird ebenfalls Anlage XII um Daratumumab ergänzt; auch dieser Beschluss wurde am 3. Februar 2022 beschlossen und trat sofort in Kraft. Daneben werden in einem weiteren Abschnitt Rahmenvorgaben zu Heilmitteln für 2022 angepasst: Für Ergotherapieverordnungen aus dem Jahr 2021, die mit ab 1. Januar 2022 gültigen Preisen abgerechnet werden, gilt…

Schlagworte

Arzneimittel Berlin Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt