Änderung der Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 SGB V – Heilmittel – für das Jahr 2022 vom 30. September 2021 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über die zum 01.01.2022 wirksam werdende Änderung der Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 SGB V für Heilmittel zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Für die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ergotherapieverordnungen aus 2021, die mit ab 01.01.2022 geltenden Preisen abgerechnet werden, sollen im Prüfjahr 2021 die zum Verordnungszeitpunkt gültigen Heilmittelpreise zugrunde gelegt werden. Zudem wird die Prognosetabelle für 2022 angepasst: Der ausgewiesene Preisfaktor berücksichtigt nur bereits feststehende Preisanpassungen zum Stichtag 31.12.2021 und keine späteren Preisänderungen. Genan…