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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Cemiplimab (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie) – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 06 · S. 1 bis 1

Dokument
596508
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 06 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-02-11 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Januar 2022 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurde der Wirkstoff Cemiplimab aufgenommen und damit für die vertragsärztliche Versorgung berücksichtigt. Bezug genommen wird auf die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Im vorliegenden Ausschnitt wird Cemiplimab für das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom in der Erstlinie genannt; außerdem erscheinen im Dokument weitere, thematisch getrennte Beschlüsse zu anderen Wirkstoffen. Der Beschluss trat am Tag seiner Verabschiedu…

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt