Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Cemiplimab (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 06 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Januar 2022 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurde der Wirkstoff Cemiplimab aufgenommen und damit für die vertragsärztliche Versorgung berücksichtigt. Bezug genommen wird auf die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Im vorliegenden Ausschnitt wird Cemiplimab für das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom in der Erstlinie genannt; außerdem erscheinen im Dokument weitere, thematisch getrennte Beschlüsse zu anderen Wirkstoffen. Der Beschluss trat am Tag seiner Verabschiedu…