Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Cemiplimab (Basalzellkarzinom, lokal fortgeschritten oder metastasiert) – Deutsches Ärz…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 06 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Januar 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII um den Wirkstoff Cemiplimab zu ergänzen. Der Beschluss betrifft die vertragsärztliche Versorgung und steht im Zusammenhang mit der Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Im vorliegenden Text wird Cemiplimab für die Indikation Basalzellkarzinom genannt, konkret für lokal fortgeschrittene oder metastasierte Verläufe. Der Beschluss trat unmittelbar am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Weitere in dem Auszug aufgeführte Beschlüsse betreffen…