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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Daratumumab – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 06 · S. 1 bis 1

Dokument
596510
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 06 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-02-11 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. Januar 2022 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII zu Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Der vorliegende Text nennt mehrere Beschlüsse, darunter zu Blinatumomab, Cemiplimab und Daratumumab. Für Daratumumab wurde die Richtlinie um den Wirkstoff ergänzt; als Anwendungsgebiet wird das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom in der Erstlinie genannt. Die Beschlüsse traten jeweils am Tag der Entscheidung in Kraft und sind über die Website des G-BA abrufbar. Der Text ist damit vor allem eine amtliche Bekanntmachung über die Aufnahme neue…

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt