Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Daratumumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 06 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. Januar 2022 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII zu Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Der vorliegende Text nennt mehrere Beschlüsse, darunter zu Blinatumomab, Cemiplimab und Daratumumab. Für Daratumumab wurde die Richtlinie um den Wirkstoff ergänzt; als Anwendungsgebiet wird das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom in der Erstlinie genannt. Die Beschlüsse traten jeweils am Tag der Entscheidung in Kraft und sind über die Website des G-BA abrufbar. Der Text ist damit vor allem eine amtliche Bekanntmachung über die Aufnahme neue…