Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 78. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 05 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der ergänzte Bewertungsausschuss hat in seiner 78. Sitzung per schriftlichem Beschluss den EBM zum 1. Januar 2022 geändert. Kernpunkt ist die Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01645 in die Präambeln der Kapitel 5.1 Nr. 3 und 16.1 Nr. 3 EBM. Anlass ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. September 2021, mit dem die Richtlinie zur Zweitmeinung angepasst und Eingriffe an der Wirbelsäule in den Besonderen Teil aufgenommen wurden. Außerdem wird auf eine 7. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement verwiesen: Artikel 1 der 5. Änderungsvereinbarung wird aufgehoben, und § 4 Abs. 3…