Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) – Nummer 35c (Inclisiran) – De…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 05 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält vor allem einen Beschluss des G-BA zur Arzneimittel-Richtlinie: Inclisiran wird in Anlage III als verordnungseingeschränkt aufgeführt. Es ist nicht verordnungsfähig, solange es im Vergleich zu anderen Lipidsenkern Mehrkosten verursacht; entscheidend sind die tatsächlichen Kosten der Krankenkasse. Ausgenommen sind definierte Hochrisikopatienten, etwa mit heterozygoter familiärer oder nicht-familiärer Hypercholesterinämie bzw. gemischter Dyslipidämie bei therapierefraktären Verläufen, bei denen trotz 12-monatiger maximaler diätetischer und medikamentöser Therapie eine LDL-C-Senkung nicht ausreiche…