Rechtsreport: Keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung – Deutsches Ärzteblatt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschied, dass eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in diesem Fall unzulässig war. Geklagt hatte ein Chefarzt, dem nach ESBL-Keimvorfällen auf seiner Kinderstation außerordentlich gekündigt worden war. Nach § 626 Abs. 1 BGB ist eine fristlose Kündigung nur möglich, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Das Gericht betonte das Prognoseprinzip: Eine Kündigung soll nicht strafen, sondern weitere Pflichtverstöße verhindern. Deshalb ist sie unverhältnismäßig, wenn mildere Mittel wie eine Abmahnung ausreichen…