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Rechtsreport: Keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung – Deutsches Ärzteblatt

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 04 · S. 1 bis 1

Dokument
596656
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 04 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-01-28 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschied, dass eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in diesem Fall unzulässig war. Geklagt hatte ein Chefarzt, dem nach ESBL-Keimvorfällen auf seiner Kinderstation außerordentlich gekündigt worden war. Nach § 626 Abs. 1 BGB ist eine fristlose Kündigung nur möglich, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Das Gericht betonte das Prognoseprinzip: Eine Kündigung soll nicht strafen, sondern weitere Pflichtverstöße verhindern. Deshalb ist sie unverhältnismäßig, wenn mildere Mittel wie eine Abmahnung ausreichen…

Schlagworte

Berlin Datenbanken Applikationsformen Arbeitsverhältnis Apotheker Arbeit Aerzte Dokumentation Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt