Neuvereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit zum 01.01.2022 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum 1. Januar 2022 ist eine Neuvereinbarung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Bundesärztekammer zur Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst in Kraft getreten. Sie ersetzt die Fassung von 2015 und sieht vor, dass Befundberichte bzw. vorliegende Unterlagen zeitnah übermittelt werden; die bisherige Frist von 10 Werktagen wurde gestrichen. Auch die zugehörigen Vordrucke wurden aktualisiert und erweitert, unter anderem um Formulare für Mehrbedarfe bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen, bei Wohnungsfürsorge nach SGB II, bei Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II sowie für orthopädi…