CareLit Fachartikel
Sterbehilfe in den Niederlanden Unter bestimmten Voraussetzungen ist geleistete Sterbehilfe straffrei
Kok, M. J. E. · Heim und Pflege, Kulmbach · 2001 · Heft 9 · S. 312 bis 314
Dokument
59674
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Beitrag geht es um die Möglichkeit holländischer Ärzte, eine Lebensbeendigung auf Verlangen durchzuführen oder Hilfe bei der Selbsttötung zu leisten. Der Arzt hat aber gewisse Sorgfaltskriterien zu beachten und ist an die Meldepflicht gebunden. Auch besteht für ihn die Möglichkeit der Verweigerung.
Schlagworte
STERBEBEGLEITUNG
STERBEHILFE
AKTIVE
MELDEPFLICHT
PATIENTENRECHT
NIEDERLANDE
Heim und Pflege
Kulmbach