CareLit Fachartikel

Sterbehilfe in den Niederlanden Unter bestimmten Voraussetzungen ist geleistete Sterbehilfe straffrei

Kok, M. J. E. · Heim und Pflege, Kulmbach · 2001 · Heft 9 · S. 312 bis 314

Dokument
59674
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heim und Pflege, Kulmbach
Autor:innen
Kok, M. J. E.
Ausgabe
Heft 9 / 2001
Jahrgang 32
Seiten
312 bis 314
Erschienen: 2001-09-01 00:00:00
ISSN
0941-8172
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Beitrag geht es um die Möglichkeit holländischer Ärzte, eine Lebensbeendigung auf Verlangen durchzuführen oder Hilfe bei der Selbsttötung zu leisten. Der Arzt hat aber gewisse Sorgfaltskriterien zu beachten und ist an die Meldepflicht gebunden. Auch besteht für ihn die Möglichkeit der Verweigerung.

Schlagworte

STERBEBEGLEITUNG STERBEHILFE AKTIVE MELDEPFLICHT PATIENTENRECHT NIEDERLANDE Heim und Pflege Kulmbach