Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 76. Sitzung am 15. Dezember 2021 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 03 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 15.12.2021 ändert den EBM mit Wirkung zum 1.1.2022 und 1.3.2022. Schwerpunkt ist die Aufnahme und Vergütung von Leistungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Dafür werden neue GOP für den primär behandelnden Arzt und das Telemedizinische Zentrum eingeführt bzw. angepasst: Indikationsstellung, Beratung und laufende Betreuung, jeweils mit klar definierten obligaten und fakultativen Leistungsinhalten, Punktzahlen sowie Ausschlussregelungen zu anderen GOP. Es werden auch Zuschläge für intensiviertes Telemonitoring sowie Leistungen an Wochenenden/Feiertage…