Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Cabozantinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 03 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16. Dezember 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII. Damit wurde der neue Wirkstoff Cabozantinib in die Richtlinie zur vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen; der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im vorliegenden Text wird außerdem ein weiterer, ebenfalls am 16. Dezember 2021 gefasster G-BA-Beschluss erwähnt, mit dem Brentuximab Vedotin in Anlage XII ergänzt wurde. Darüber hinaus enthält der Auszug separate Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Gebührenordnungsposition…